Stand: 28. August 2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Diensten der GapYear Praxis GmbH & Co KG durch Teilnehmer (Young Potentials und Young Professionals) und durch Unternehmen:

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Diensten der GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG durch Teilnehmer

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Diensten der GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG durch Unternehmen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Diensten der GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG durch Teilnehmer

  1. Allgemeines
    1. Die GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG, Heinrich-Barth Straße 20, 66115 Saarbrücken (nachfolgend: GAPYEAR PRAXIS) betreibt unter der Domain https://www.gapyearpraxis.de eine internetbasierte Vermittlungs- und Beratungsplattform (nachfolgend: SERVICE) für Abiturienten, junge Absolventen und Studienabbrecher (sog. TEILNEHMER) und Unternehmen. Ziel des SERVICES ist es, die Phasen der Ausbildungs- und Studienwahlorientierung durch praktische Erfahrungen in Unternehmen sinnvoll zu überbrücken. Dazu werden den TEILNEHMERN durch den SERVICE auf Nachfrage Praxisaufenthalte bei passenden Unternehmen angeboten, die sich als Anbieter von Praktikumsplätzen bei dem SERVICE registriert haben. GAPYEAR PRAXIS führt zwischen den Nachfragen und den Angeboten ein Matching durch, um optimal passende Übereinstimmungen zwischen den Nachfragen der TEILNEHMER und den Angeboten der Unternehmen herzustellen und organisiert den sich anschließenden Bewerbungsprozess. Optional kann ein TEILNEHMER weitere Angebote und Beratungsleistungen hinzubuchen.
    2. Diese Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche über den SERVICE zwischen GAPYEAR PRAXIS und einem TEILNEHMER abgeschlossenen Verträge (zusammen: die PARTEIEN).
    3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des TEILNEHMERS erkennt GAPYEAR PRAXIS nicht an, es sei denn, GAPYEAR PRAXIS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  2. Registrierung
    1. Um an dem SERVICE teilzunehmen, muss die / der TEILNEHMER/-IN sich bei dem SERVICE registrieren. Die Registrierung erfordert die Angabe von Vor- und Nachname und einer gültigen E-Mail-Adresse.
    2. Eine Registrierung erfolgt höchstpersönlich und ist an eine natürliche Person gebunden. Eine mehrfache Registrierung ist unzulässig. Erst nach Ablauf eines bestehenden Vertrages ist eine erneute Registrierung zulässig.
    3. GAPYEAR PRAXIS übersendet dem / der TEILNEHMER/-IN, nach Ausfüllen des Registrierungsformulars, an ihre / seine angegebene E-Mail-Adresse eine Verifizierungs-E-Mail. Die E-Mail enthält einen Link, den der TEILNEHMER anklicken muss, um seine Registrierung abzuschließen (Double-Opt-In-Verfahren).
    4. Die E-Mail-Adresse des TEILNEHMER dient zugleich der Kommunikation zwischen den PARTEIEN. GAPYEAR PRAXIS wird insbesondere Informationen zum Vertrag, zu möglichen Praktikumsplätzen, zu möglichen passenden Unternehmen und sonstige Systemnachrichten an diese E-Mail-Adresse versenden. Nachrichten, die GAPYEAR PRAXIS an die von dem TEILNEHMER angegebene E-Mail-Adresse sendet, gelten als zugegangen, soweit keine Fehlermeldung Zweifel an dem Zugang begründet.
  3. Vertragsgegenstand, GAPYEAR PRAXIS Programm und Vertragsschluss
    1. Eine abgeschlossene Registrierung begründet noch kein Vertragsverhältnis.
    2. GAPYEAR PRAXIS ist nicht verpflichtet, mit einem TEILNEHMER einen Vertrag abzuschließen.
    3. Ein Vertragsschluss zwischen dem / der TEILNEHMER/-IN und GAPYEAR PRAXIS bzgl. der Buchung von Leistungen auf Basis des SERVICES erfolgt ausschließlich gem. den nachfolgenden Regelungen, wobei die Präsentation von Inhalten und Funktionen des SERVICES durch GAPYEAR PRAXIS keinen Anspruch des TEILNEHMERS auf einen spezifischen Leistungsumfang des SERVICES begründet.
    4. GAPYEAR PRAXIS bietet dem TEILNEHMER die Möglichkeit, nach Registrierung einen kostenfreien Berufsorientierungstest durchzuführen. Die Testergebnisse werden dem TEILNEHMER nach der Auswertung durch die HR Diagnostics AG von GAPYEAR PRAXIS zur Verfügung gestellt.
    5. Zur Aufnahme in das GAPYEAR PRAXIS Programm bedarf es der Annahme eines Angebots eines TEILNEHMERS durch GAPYEAR PRAXIS. Ein Angebot hinsichtlich der Aufnahme in das GAPYEAR PRAXIS Programm durch einen / eine TEILNEHMER/-IN liegt dann vor, wenn diese ihre / dieser seine Vertragsdaten (Adresse, Telefonnummer) sowie die für Vermittlungsleistungen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifizierungsnachweise) GAPYEAR PRAXIS zur Verfügung stellt. Eine Annahme dieses Angebotes besteht im Versand einer Auftragsbestätigung durch GAPYEAR PRAXIS an den / die TEILNEHMER/-IN.
    6. Sofern dem / der TEILNEHMER/-IN nach Ablauf von 14 Tagen keine Auftragsbestätigung zugegangen ist, ist er / sie nicht mehr an sein / ihr Angebot gebunden und das Angebot gilt als abgelehnt.
    7. GAPYEAR PRAXIS schuldet im Rahmen eines solchen Vertrages über die Aufnahme in das GAPYEAR PRAXIS Programm lediglich Vermittlungsbemühungen hinsichtlich des angestrebten Matchings zwischen dem TEILNEHMER und potentiellen Praktikumsplätzen bei Unternehmen. Eine erfolgreiche Vermittlung ist im Rahmen des Programms "Unser Pool" nicht geschuldet.
    8. Bei Verträgen zwischen den TEILNEHMERN und Unternehmen wird GAPYEAR PRAXIS nicht Vertragspartner. GAPYEAR PRAXIS übernimmt eine reine Makler-Funktion.
    9. GAPYEAR PRAXIS kann die Teilnahme an dem SERVICE und an einzelnen Funktionen des SERVICES jederzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes unter Beachtung der berechtigten Interessen des / der TEILNEHMER/-IN nach billigem Ermessen beschränken oder ausschließen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Sicherheit oder Kapazität des SERVICES bedroht ist oder Wartungsarbeiten erforderlich sind. GAPYEAR PRAXIS wird den / die TEILNEHMER/-IN auf dem SERVICE oder per E-Mail über Beschränkungen und/oder Ausschlüsse und ggf. die voraussichtliche Dauer informieren.
    10. Optionale weitere Leistungen, z.B. in Rahmen des „Mein GapYear“ Programms schuldet GAPYEAR PRAXIS nur auf Basis individueller Absprachen mit dem / der TEILNEHMER/-IN gegen gesondertes Entgelt. Soweit GAPYEAR PRAXIS zusätzliche Leistungen auf Basis einer gesonderten Vereinbarung mit dem / der TEILNEHMER/-IN erbringt, erfolgt die Vergütung, soweit dbzgl. nichts gesondert vereinbart wurde, nach angefallenem Aufwand in branchenüblicher Höhe.
    11. Damit GAPYEAR PRAXIS eine Registrierung innerhalb des GAPYEAR PRAXIS Programms berücksichtigt, muss der / die TEILNEHMER/-IN zum Zeitpunkt der Registrierung zumindest 16 Jahre alt sein.
  4. Vertragslaufzeit / Vertragssprache / Vertragstextspeicherung
    1. Die Vertragsdauer beträgt 6 Monate ab Beginn der Leistungserbringung durch GAPYEAR PRAXIS. Eine erneute Registrierung nach Ablauf des Teilnahmejahres ist nicht ausgeschlossen. Personenbezogene Daten des TEILNEHMERS werden spätestens nach Ablauf des Vertragsjahres gelöscht, soweit dbzgl. keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Aufgrund eines individuellen Profils, das GAPYEAR PRAXIS für jede / jeden TEILNEHMER/-IN erstellt und pflegt, ist die Übertragung auf eine andere Person nicht möglich.
    2. Vertragssprache ist Deutsch.
    3. Der Vertragstext wird von GAPYEAR PRAXIS für die Dauer der Vertragslaufzeit gespeichert.
    4. Die Vertragsdaten werden dem TEILNEHMER gesondert in Textform (E-Mail) nach Vertragsabschluss zugesandt.
    5. Diese AGB können auch unter https://www.gapyearpraxis.de/agb abgerufen und ausgedruckt werden.
  5. Widerrufsrecht
    1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
    2. Beginnt GAPYEAR PRAXIS mit seiner Dienstleistung und widerruft der / die TEILNEHMER/-IN seine / ihre Willenserklärung bzgl. eines geschlossenen Vertrages bevor GAPYEAR PRAXIS die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat, dann schuldet der / die TEILNEHMER/-IN GAPYEAR PRAXIS Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung.
    3. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht ergeben sich im Übrigen aus der Widerrufsbelehrung, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den KUNDEN abrufbar ist und die diesen Nutzungsbedingungen beigefügt wurde (vgl. Anlage 1).
  6. Mitwirkungspflichten des TEILNEHMERS - Eignungsdiagnostik
    1. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, ihre / seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß auf dem SERVICE zur Verfügung zu stellen. Sollten sich innerhalb der Vertragslaufzeit Änderungen der Daten ergeben, verpflichtet sich die / der TEILNEHMER/-IN, diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Eine Erreichbarkeit über die angegebene E-Mail-Adresse ist von dem / der TEILNEHMER/-IN sicherzustellen.
    2. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, insofern besellt, die Eignungsdiagnostik innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Übersendung der Zugangsdaten zu der Eignungsdiagnostik vollständig zu absolvieren. Mit Ablauf der vierwöchigen Frist verfällt der Zugangscode zu der Eignungsdiagnostik.
    3. Die / der TEILNEHMER/-IN wird ihr / sein Passwort, seinen / ihren Benutzernamen sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang zu dem SERVICE ermöglichen, geheim halten und sie unverzüglich ändern oder von GAPYEAR PRAXIS ändern lassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
    4. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, GAPYEAR PRAXIS über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zu dem SERVICE unverzüglich per E-Mail an [email protected] zu informieren, um eine Sperrung des Zugangs zu dem SERVICE zu veranlassen. Die / der TEILNEHMER/-IN haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen über ihr / sein Benutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn die / der TEILNEHMER/-IN eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem / der TEILNEHMER/-IN obliegt der Nachweis, dass er / sie eine solche Nutzung nicht zu vertreten hat.
    5. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, den Betrieb des SERVICES und seiner Infrastruktur weder zu stören noch unterhalb der Störungsgrenze übermäßig zu belasten.
    6. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, GAPYEAR PRAXIS unverzüglich mitzuteilen, wenn sie / er für den Bewerbungsprozess nicht mehr zur Verfügung steht. Ein Kündigungsrecht und/oder Rückzahlungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
  7. Verantwortlichkeit für Inhalte – Haftung des TEILNEHMERS
    1. Soweit GAPYEAR PRAXIS dem TEILNEHMER Speicherplatz im Rahmen der Nutzung des SERVICES zur Verfügung stellt, ist die / der TEILNEHMER/-IN verantwortlich für die gespeicherten Inhalte.
    2. Die / der TEILNEHMER/-IN wird GAPYEAR PRAXIS von Ansprüchen Dritter auf Grund der von ihm / ihr gespeicherten Inhalte (z. B. wegen der Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten) freistellen, es sei denn, sie / er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
    3. Die / der TEILNEHMER/-IN verpflichtet sich, den SERVICE nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
      1. keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vorzunehmen,
      2. keine nationalen oder internationalen Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen,
      3. nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, insbesondere §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornographischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen und keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
    4. Die / der TEILNEHMER/-IN stellt sicher, dass die durch den SERVICE verarbeiteten Daten, die eine andere Person als ihn / sie selbst zeigen, das Einverständnis der abgebildeten Person sowohl mit der Herstellung der Aufnahme als auch mit ihrer Veröffentlichung bzw. Verarbeitung auf dem SERVICE vorliegt. Bei Fotos, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, wird die / der TEILNEHMER/-IN zuvor das schriftliche Einverständnis des oder der Abgebildeten einholen und GAPYEAR PRAXIS auf Verlangen vorlegen.
    5. Die / der TEILNEHMER/-IN haftet gegenüber GAPYEAR PRAXIS für Schäden, die GAPYEAR PRAXIS durch Verstöße gegen seine / ihre sich aus den vorstehenden Regelungen (Ziffer 6 und/oder 7) ergebenden Pflichten entstehen und stellt GAPYEAR PRAXIS von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn sie / er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem / der TEILNEHMER/-IN obliegt der Nachweis, dass er / sie den Verstoß nicht zu vertreten hat.
  8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie auf der Website GAPYEAR PRAXIS angezeigt werden.
    2. Alle Preise sind in Euro angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3. Soweit eine kostenpflichtige Leistung über den SERVICE bei GAPYEAR PRAXIS gebucht wurde, übersendet GAPYEAR PRAXIS an den / TEILNEHMER/-IN zeitgleich mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ohne Abzüge fällig.
    4. Nach vollständigem Eingang der geschuldeten Vergütung erbringt GAPYEAR PRAXIS die gebuchte kostenpflichtige Leistung.
  9. Kündigung - Fristsetzung
    1. Verletzt die / der TEILNEHMER/-IN eine Pflicht aus diesem Vertragsverhältnis gem. Ziffer 6, 7 oder 8 dieser Nutzungsbedingungen, ist GAPYEAR PRAXIS nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen, berechtigt, dem / der TEILNEHMER/-IN mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Fristsetzung erfolgt per E-Mail. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nur, soweit GAPYEAR PRAXIS Aufwendungen erspart hat.
    2. Die PARTEIEN haben unabhängig von anderweitigen Bestimmungen das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Nachfrist nicht zugemutet werden kann.
    3. Kündigt GAPYEAR PRAXIS einen Nutzungsvertrag, so wird das Profil des TEILNEHMERS stillgelegt und die Daten des TEILNEHMERS werden gelöscht. Ein Recht auf Erstattung des Nutzungsentgeltes besteht nicht, es sei denn, GAPYEAR PRAXIS hat Aufwendungen erspart.
  10. Haftung von GAPYEAR PRAXIS
    1. Die Ansprüche des / der TEILNEHMER/-IN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen GAPYEAR PRAXIS richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von GAPYEAR PRAXIS ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von GAPYEAR PRAXIS, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS. Soweit die Haftung von GAPYEAR PRAXIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS.
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch GAPYEAR PRAXIS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS beruhen, haftet GAPYEAR PRAXIS nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Sofern GAPYEAR PRAXIS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung maximal auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der / die TEILNEHMER/-IN regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    5. GAPYEAR PRAXIS stellt lediglich den SERVICE zur Verfügung. Eine Haftung von GAPYEAR PRAXIS für Pflichtverletzungen aus Verträgen, die zwischen dem / der TEILNEHMER/-IN und einem Unternehmen bestehen, ist daher ausgeschlossen.
  11. Datenspeicherung und Datenschutz
    1. GAPYEAR PRAXIS ist berechtigt, zur Durchführung der Eignungsdiagnostik entsprechend qualifizierte Unterauftragnehmer einzuschalten und wird diesen zum Zweck der Durchführung der Eignungsdiagnostik im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses personenbezogene Daten des / der TEILNEHMER/-IN übermitteln.
    2. Details zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO ergeben sich aus dem Informationsblatt zum Umfang der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dem SERVICE (vgl. Anlage 2).
    3. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.gapyearpraxis.de.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Die PARTEIEN werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
    2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Internetadresse zu finden ist: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist GAPYEAR PRAXIS nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
  1. Widerrufsrecht
  2. Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sodass Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrungen widerrufen können:

    1. Widerrufsbelehrung für einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen:

      Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG, Heinrich-Barth Straße 20, 66115 Saarbrücken, Telefon: +49 (0) 681 7619921, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  3. Muster-Widerrufsformular
    1. Muster-Widerrufsformular

      Das Muster-Widerrufsformular können Sie hier als PDF abrufen.

  4. Hinweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts
    1. In folgenden Fällen besteht die Möglichkeit eines Erlöschens des gesetzlichen Widerrufsrechts:

      - Gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

      In diesen Fällen erlischt das dem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB) zunächst zustehende gesetzliche Widerrufsrecht.
Anlage 2:

Informationen für TEILNEHMER zum Datenschutz bei GAPYEAR PRAXIS

Wir informieren mit den nachfolgenden Hinweisen über die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten und die Dir nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Dadurch kommen wir unserer Pflicht gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach.

  1. Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich und an wen kannst Du Dich bei Datenschutzfragen wenden?

    Verantwortlich i.S.d. Datenschutzrechts ist:

    GAPYEAR Praxis GmbH & Co. KG

    Heinrich-Barth Straße 20

    66115 Saarbrücken

    Datenschutz-Anfragen richtest Du am besten an [email protected]

  2. Zu welchem Zweck werden Deine Daten verarbeitet und auf welcher Grundlage?
    • Wir verarbeiten Deine Daten zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gemäß der Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO, wonach die Verarbeitung für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung eines Vertrages erforderlich ist. Das gleiche gilt für die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen.
    • Wir verarbeiten Deine Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, die wir gegen Deine eigenen Interessen, Rechte und Freiheiten abgewogen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Deine Daten bei säumigen Zahlungen an ein Inkassounternehmen weitergeben.
    • Wir sind berechtigt, - im Rahmen des gesetzlich zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen zu prüfen. Für diese Prüfung ziehen wir Daten z. B. der Schufa Holding AG oder anderer Dritter heran. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Deinen Daten zu diesem Zweck erfolgt gemäß Art. 6 (1) b DSGVO.
    • Nur wenn es uns eine Rechtsvorschrift erlaubt oder Du zuvor Deine Einwilligung gesondert erteilt hast, erfolgt eine Nutzung Deiner Daten auch für weitergehende, in der Einwilligung genau bestimmte Zwecke, gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO.
    • Darüber hinaus werden Deine personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 c DSGVO verarbeitet, z. B. im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.
  3. An welche Kategorien von Empfängern werden Deine Daten weitergegeben?
    • Zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtungen bedienen wir uns externer Dienstleister. Dies sind Unternehmen aus den folgenden Kategorien: zum Beispiel Eignungsdiagnostik, Druck und Versand, IT Support, Entsorgung.
    • Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass wir Deine Daten an Dritte weiterleiten müssen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
    • Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt nicht und ist nicht geplant.
  4. Wie lange werden Deine Daten gespeichert?
    • Deine Daten werden gelöscht, wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, entfallen ist, z. B. bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.
  5. Welche Rechte hast Du im Hinblick auf Deine personenbezogenen Daten?
    • Dir stehen eine Reihe von Rechten zu, die Du uns gegenüber geltend machen kannst. Bitte beachte, dass einige dieser Rechte an Voraussetzungen geknüpft sind. Deine Rechte:
      • Auskunft
      • Berichtigung
      • Löschung (Einschränkung der Verarbeitung)
      • Widerspruch bei Datennutzung auf Grund berechtigtem Interesse gem. Art. 6 (1) f DSGVO
      • Datenübertragbarkeit an einen Dritten
      • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Allgemeine Nutzungsbedingungen bei der Inanspruchnahme von Diensten der GapYear Praxis GmbH & Co. KG durch Unternehmen:

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend: AGB) stellen die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Nutzung der Onlineplattform des Unternehmens GapYear Praxis GmbH & Co. KG, Heinrich-Barth Straße 20, 66115 Saarbrücken (nachfolgend: GAPYEAR PRAXIS) unter der Domain https://www.gapyearpraxis.de (nachfolgend: PLATTFORM) dar, soweit diese PLATTFORM durch Unternehmen (nachfolgend: UNTERNEHMEN) zum Kennenlernen von potentiell passenden Nachwuchskräften genutzt wird.
    2. GAPYEAR PRAXIS und das UNTERNEHMEN werden in diesen AGB zusammen auch „PARTEIEN“ genannt.
    3. GAPYEAR PRAXIS bietet auf der PLATTFORM Abiturienten, jungen Absolventen mit Ausbildung oder Bachelor und Studienabbrechern (nachfolgend: TEILNEHMER) die Möglichkeit, Kontakte zu passenden UNTERNEHMEN zu knüpfen, um dort für eine begrenzte Zeit tätig zu werden. Ziel der PLATTFORM ist es, die Phasen der Ausbildungs- und Studienwahlorientierung durch praktische Erfahrungen in Unternehmen sinnvoll zu überbrücken. Dazu wird den TEILNEHMERN auf der einen Seite (Nachfrage nach Praktikumszeiten) und den UNTERNEHMEN (Anbieter von Praktikumsplätzen) auf der anderen Seite die Möglichkeit angeboten, sich auf der Website https://www.gapyearpraxis.de zu registrieren. Durch das Matching der GAPYEAR PRAXIS wird nach Verfügbarkeit eine Passung zwischen den Interessenten hergestellt sowie anschließend der damit einhergehende Bewerbungsprozess im Rahmen des GAPYEAR PRAXIS Programms organisiert.
    4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des UNTERNEHMENS erkennt GAPYEAR PRAXIS nicht an, es sei denn, GAPYEAR PRAXIS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  2. Arten der Registrierung / Vertragsgegenstand / Umfang des GAPYEAR PRAXIS Programms
    1. Zwischen GAPYEAR PRAXIS und dem UNTERNEHMEN entsteht weder durch die Registrierung des UNTERNEHMENS auf der PLATTFORM noch durch die faktische Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm bzw. der PLATTFORM ein Vertragsverhältnis. Bei einer kostenfreien Nutzung entsteht lediglich ein Gefälligkeitsverhältnis.
    2. Eine kostenfreie Nutzung der PLATTFORM durch das UNTERNEHMEN begründet keine schuldrechtlichen Verpflichtungen von GAPYEAR PRAXIS gegenüber dem UNTERNEHMEN.
    3. Die Regelungen in Ziffer 11 bleiben unberührt.
    4. Das UNTERNEHMEN hat durch Registrierung auf der PLATTFORM auch auf Basis eines Gefälligkeitsverhältnisses diese Nutzungsbedingungen einzuhalten. GAPYEAR PRAXIS ermöglicht dem UNTERNEHMEN auf dieser Basis lediglich den Zugang zu dem GAPYEAR PRAXIS Programm.
    5. GAPYEAR PRAXIS behält sich vor, auf der PLATTFORM einzelne Funktionen nur für UNTERNEHMEN freizuschalten, die einen kostenpflichtigen Zugang gebucht haben.
    6. Ein Nutzungsvertrag und damit ein Anspruch des UNTERNEHMENS auf Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm kommen mit der erstmaligen Buchung eines kostenpflichtigen Planes durch das UNTERNEHMEN auf der PLATTFORM zustande.
    7. Gegenstand eines solchen Nutzungsvertrages zwischen GAPYEAR PRAXIS und dem UNTERNEHMEN ist die Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm auf der PLATTFORM.
    8. Die Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm erfolgt durch Einstellen von Praktikumsstellen inklusive der Formulierung von Anforderungen an die jeweilige Stelle durch das UNTERNEHMEN, das Durchführen eines Matchings und die Weiterleitung von passenden Profilen der TEILNEHMER durch GAPYEAR PRAXIS an das UNTERNEHMEN.
    9. Im Rahmen des GAPYEAR PRAXIS Programms erhält das UNTERNEHMEN, wenn passende TEILNEHMER gefunden werden, E-Mails mit den Kontaktdaten der TEILNEHMER.
    10. GAPYEAR PRAXIS stellt lediglich das GAPYEAR PRAXIS Programm zur Verfügung. Eine erfolgreiche Vermittlung ist nicht geschuldet. Bei Verträgen zwischen dem UNTERNEHMEN und TEILNEHMER wird GAPYEAR PRAXIS nicht Vertragspartner.
    11. Das UNTERNEHMEN kann mit GAPYEAR PRAXIS unabhängig von der Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm eine kommerzielle Partnerschaft eingehen. Um kommerzieller Partner der GAPYEAR PRAXIS zu werden, fragt das Unternehmen die kommerzielle Partnerschaft an. Diese Anfrage ist als Angebot zu verstehen. GAPYEAR PRAXIS steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Äußert sich GAPYEAR PRAXIS auf das Angebot nicht, gilt dies als Ablehnung der kommerziellen Partnerschaft. Als kommerzieller Partner wird das Unternehmen bis auf Weiteres auf der Homepage der GAPYEAR PRAXIS verlinkt.
    12. Weitere Dienste von GAPYEAR PRAXIS sind nur aufgrund gesonderter Vereinbarung gegen Entgelt geschuldet. Soweit weitere Dienste, z.B. Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, erfolgt die Vergütung nach angefallenem Aufwand gemäß dem von GAPYEAR PRAXIS vorgelegten Angebot.
  3. Registrierung und Vertragsschluss
    1. Um auf der PLATTFORM agieren zu können, muss sich das UNTERNEHMEN auf der PLATTFORM registrieren.
    2. Das UNTERNEHMEN erhält nach Ausfüllen des Registrierungsformulars eine E-Mail zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse. Die E-Mail enthält einen Link, den das UNTERNEHMEN anklicken muss, um seine Registrierung abzuschließen (Double-Opt-In-Verfahren).
    3. Die E-Mail-Adresse des UNTERNEHMENS dient zugleich der Kommunikation der GAPYEAR PRAXIS mit dem UNTERNEHMEN, insbesondere zur Übersendung von Informationen oder sonstigen Systemnachrichten.
    4. Die Präsentation von Inhalt und Funktion der PLATTFORM stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. GAPYEAR PRAXIS trifft keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit dem UNTERNEHMEN.
    5. Nach Abschluss der Registrierung erhält das UNTERNEHMEN eine E-Mail mit der Aufforderung, einen Anmeldebogen für jede zu vergebende Stelle auszufüllen und per E-Mail zurückzusenden.
    6. Ein Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn das UNTERNEHMEN einen kostenpflichtigen Zugang bucht.
    7. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Vertragstextspeicherung
    1. Der Vertragstext wird von der GAPYEAR PRAXIS gespeichert. Die Vertragsdaten werden dem UNTERNEHMEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch unter https://www.gapyearpraxis.de/agb abgerufen und ausgedruckt werden.
  5. Pflichten des UNTERNEHMENS
    1. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß gemäß den Vorgaben von GAPYEAR PRAXIS zur Verfügung zu stellen. Sollten sich innerhalb der Vertragslaufzeit Änderungen der Daten ergeben, verpflichtet sich das UNTERNEHMEN, diese Änderungen unverzüglich an GAPYEAR PRAXIS mitzuteilen. Verstößt das UNTERNEHMEN gegen diese Pflicht, so kann GAPYEAR PRAXIS dieses auffordern, binnen einer Woche eine Aktualisierung der Unternehmensdaten vorzunehmen.
    2. Das UNTERNEHMEN hat während der Vertragslaufzeit eine Erreichbarkeit über die angegebene E-Mail-Adresse sicherzustellen. Nachrichten, die an die vom UNTERNEHMEN angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als zugegangen, soweit diese von GAPYEAR PRAXIS abgesendet wurden und keine Fehlermeldung Zweifel an dem Zugang begründet.
    3. Das UNTERNEHMEN wird sein Passwort, seinen Benutzernamen sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang zu der PLATTFORM ermöglichen, geheim halten und sie unverzüglich ändern oder von GAPYEAR PRAXIS ändern lassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
    4. Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, GAPYEAR PRAXIS über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zur PLATTFORM unverzüglich per E-Mail an [email protected] zu informieren, um eine Sperrung des GAPYEAR PRAXIS Programm-Zugangs zu veranlassen. Das UNTERNEHMEN haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen über sein Benutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn das UNTERNEHMEN eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem UNTERNEHMEN obliegt der Nachweis, dass es eine solche Nutzung nicht zu vertreten hat.
    5. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, den Betrieb des GAPYEAR PRAXIS Programms und seiner Infrastruktur weder zu stören noch unterhalb der Störungsgrenze übermäßig zu belasten.
    6. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, der GAPYEAR PRAXIS unverzüglich mitzuteilen, wenn es für den Bewerbungsprozess nicht mehr zur Verfügung steht.
    7. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich der GAPYEAR PRAXIS unverzüglich mitzuteilen, wenn es für den Bewerbungsprozess nicht mehr zur Verfügung steht . Ein Kündigungsrecht wird hierdurch nicht begründet.
    8. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, GAPYEAR PRAXIS über Störungen bei der Nutzung der Website unverzüglich zu unterrichten.
  6. Haftung des UNTERNEHMENS
    1. Soweit GAPYEAR PRAXIS dem UNTERNEHMEN Speicherplatz im Rahmen der Nutzung der PLATTFORM zur Verfügung stellt, ist das UNTERNEHMEN verantwortlich für die gespeicherten Inhalte.
    2. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, die PLATTFORM nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
      1. keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vorzunehmen,
      2. keine nationalen oder internationalen Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen,
      3. nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, insbesondere §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornographischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen und keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
    3. Wenn das UNTERNEHMEN urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte auf der PLATTFORM einstellt, räumt es GAPYEAR PRAXIS und den zu GAPYEAR PRAXIS gehörenden Unternehmen unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung und zum Betrieb der PLATTFORM und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.
    4. Damit GAPYEAR PRAXIS die PLATTFORM anbieten kann, müssen die Inhalte von GAPYEAR PRAXIS gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht von GAPYEAR PRAXIS umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumt das UNTERNEHMEN GAPYEAR PRAXIS das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung an seinen Inhalten auf der PLATTFORM ausschließlich für den Fall ein, dass GAPYEAR PRAXIS wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigt oder das UNTERNEHMEN ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem das UNTERNEHMEN einen eingestellten Inhalt aus der PLATTFORM entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufhebt.
    5. Das UNTERNEHMEN bestätigt mit der Übertragung von Inhalten auf die PLATTFORM, dass es bzgl. aller übertragenen Inhalte ausreichende Rechte besitzt, um GAPYEAR PRAXIS die gemäß der vorangegangenen Regelungen bezeichneten Rechte zu übertragen und dem UNTERNEHMEN keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind, insbesondere, dass das UNTERNEHMEN im Besitz der erforderlichen Lizenzen, Rechte, Genehmigungen und Bewilligungen zur Nutzung und zur Berechtigung von GAPYEAR PRAXIS zur Nutzung sämtlicher Patente, Marken, Handelsgeheimnisse, Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte an sämtlichen eingesendeten Inhalten ist und dass das UNTERNEHMEN über die schriftliche Genehmigung, Freigabe bzw. Bewilligung von jeder einzelnen identifizierbaren Person verfügt, um die Annahme und Nutzung der Inhalte durch GAPYEAR PRAXIS in der vorgenannten Art und Weise zu gewährleisten.
    6. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, es zu unterlassen, Unwahrheiten oder Falschdarstellungen auf der PLATTFORM zu veröffentlichen und/oder Inhalte einzusenden, die ungesetzlich, obszön, verleumderisch, ehrenrührig, bedrohlich, pornographisch, pädophil, revisionistisch (Leugnen der Existenz des Holocaust), belästigend, hasserfüllt, rassistisch, fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend und/oder ethnisch beleidigend sind und/oder die eine Marke und/oder ein sonstiges Schutzrecht eines Dritten herabsetzen bzw. verletzen.
    7. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, es zu unterlassen, Werbung oder Geschäftsanfragen auf der PLATTFORM zu veröffentlichen.
    8. GAPYEAR PRAXIS behält sich das Recht vor, Inhalte des UNTERNEHMENS, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, ohne vorherige Mitteilung auszusortieren, nicht zu veröffentlichen und ohne Mitteilung bzw. Angaben von Gründen auf der PLATTFORM und allen angeschlossenen IT-Systemen zu löschen.
    9. Mit dem Übersenden von Inhalten bestätigt das UNTERNEHMEN, dass es keine INHALTE einsendet, die von Urheberrechten, Handelsgeheimnissen oder Eigentumsrechten bzw. Schutzrechten Dritter geschützt sind und keine unerwünschten oder verbotenen Inhalte gem. Ziffer 6.6 beinhalten.
    10. Das UNTERNEHMEN stellt sicher, dass für die von der PLATTFORM verarbeiteten Daten, die eine natürliche Person zeigen, das Einverständnis der abgebildeten Person sowohl mit der Herstellung der Aufnahme als auch mit ihrer Veröffentlichung bzw. Verarbeitung auf der PLATTFORM vorliegt. Bei Fotos, die den höchst-persönlichen Lebensbereich betreffen, wird das UNTERNEHMEN zuvor das schriftliche Einverständnis des oder der Abgebildeten einholen und GAPYEAR PRAXIS auf Verlangen vorlegen.
    11. Das UNTERNEHMEN haftet gegenüber GAPYEAR PRAXIS für Schäden, die GAPYEAR PRAXIS durch Verstöße gegen seine sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Pflichten entstehen und stellt GAPYEAR PRAXIS von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Dies gilt nicht, wenn es den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem UNTERNEHMEN obliegt der Nachweis, dass es den Verstoß nicht zu vertreten hat.
  7. Änderungen der Leistungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. GAPYEAR PRAXIS behält sich das Recht vor, die im GAPYEAR PRAXIS Programm angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für das UNTERNEHMEN unzumutbar.
    2. Abweichungen und Änderungen sind insbesondere nicht unzumutbar, wenn:
      1. GAPYEAR PRAXIS verpflichtet ist, durch eine Änderung der geltenden Rechtslage die Übereinstimmung der angebotenen Leistungen mit der geltenden Rechtslage herbeizuführen;
      2. GAPYEAR PRAXIS verpflichtet ist, durch ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Entscheidung eine Abweichung oder Änderung der angebotenen Leistung herbeizuführen;
      3. GAPYEAR PRAXIS diese vornimmt, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
      4. sie für das UNTERNEHMEN lediglich vorteilhaft oder ohne wesentliche Auswirkungen auf das UNTERNEHMEN oder auf die Gesamtfunktion des GAPYEAR PRAXIS Programms sind;
      5. sie rein technischer Natur sind.
    3. GAPYEAR PRAXIS verpflichtet sich, das UNTERNEHMEN unverzüglich auf der Website oder per E-Mail über Änderungen im vorgenannten Sinne zu informieren.
    4. GAPYEAR PRAXIS kann die Teilnahme am GAPYEAR PRAXIS Programm und an einzelnen Funktionen des GAPYEAR PRAXIS Programms jederzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes beschränken oder ausschließen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Beschränkungen oder Ausschlüssen aus Sicherheits- oder Kapazitätsbelangen sowie bei Wartungsarbeiten. GAPYEAR PRAXIS wird das UNTERNEHMEN auf der Website oder per E-Mail über Beschränkungen und/oder Ausschlüsse und ggf. die voraussichtliche Dauer informieren.
    5. Über Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird GAPYEAR PRAXIS das UNTERNEHMEN unverzüglich in Textform benachrichtigen. Das UNTERNEHMEN hat das Recht, dieser Änderung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung in Textform zu widersprechen. Unterbleibt ein solcher Widerspruch, so gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht das UNTERNEHMEN, so hat GAPYEAR PRAXIS seinerseits ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages, wenn ihr ein Festhalten an der bisherigen Regelung nicht zuzumuten ist. Die Kündigung hat innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu erfolgen.
  8. Preise
    1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie auf der Website der GAPYEAR PRAXIS angezeigt werden.
    2. Alle Preisangaben gegenüber dem UNTERNEHMEN verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  9. Zahlungsbedingungen
    1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzüge fällig.
    2. GAPYEAR PRAXIS akzeptiert nur die während des Registrierungsvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Das UNTERNEHMEN wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
    3. Soweit eine kostenpflichtige Leistung bei GAPYEAR PRAXIS gebucht wurde, übersendet GAPYEAR PRAXIS an das UNTERNEHMEN zusammen mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ohne Abzüge fällig.
    4. Nach vollständigem Eingang der geschuldeten Vergütung erbringt GAPYEAR PRAXIS die gebuchte kostenpflichtige Leistung.
    5. Wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern um ein weiteres Jahr fortgeführt, so wird dem UNTERNEHMEN zu Beginn des Fortführungsjahres eine Dauerrechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ohne Abzüge fällig.
    6. Aufrechnungsrechte stehen dem UNTERNEHMEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von GAPYEAR PRAXIS anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
    7. Erfolgt trotz Fälligkeit keine Zahlung, behält sich GAPYEAR PRAXIS vor, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Kündigung und Vertragslaufzeit
    1. Soweit ein Vertragsverhältnis zwischen GAPYEAR PRAXIS und dem UNTERNEHMEN besteht, haben die PARTEIEN unabhängig von anderweitigen Bestimmungen das Recht, den Vertrag jederzeit gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    2. Verletzt das UNTERNEHMEN eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis dieser AGB, ist GAPYEAR PRAXIS berechtigt, dem UNTERNEHMEN zu kündigen. GAPYEAR PRAXIS kann im Einzelfall dem UNTERNEHMEN eine Frist von zwei Wochen zur Beseitigung der Pflichtverletzung setzen.
    3. Kündigt GAPYEAR PRAXIS den Nutzungsvertrag, so wird das Profil des UNTERNEHMENS stillgelegt und die Daten des UNTERNEHMENS werden gelöscht. Ein Recht auf Erstattung des Nutzungsentgeltes besteht nicht.
    4. Die Vertragslaufzeit bei kostenpflichtiger Nutzung wird individuell unter Berücksichtigung unternehmensseitiger Angaben und Wünsche vereinbart. Nach Ablauf dieser vereinbarten Nutzungszeit besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.
    5. Ist kein Entgelt für die Leistung von GAPYEAR PRAXIS vereinbart, so hat jede PARTEI das Recht, jederzeit die Nutzung der PLATTFORM und damit auch die Teilnahme an dem GAPYEAR PRAXIS Programm mit sofortiger Wirkung zu beenden.
    6. Kündigungen bedürfen der Textform.
    7. Endet das Vertragsverhältnis, so werden das Profil und die Daten des UNTERNEHMENS gelöscht. Anfragen von TEILNEHMERN werden nicht mehr an das UNTERNEHMEN weitergeleitet.
  11. Haftung von GAPYEAR PRAXIS
    1. Die Ansprüche des UNTERNEHMENS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen GAPYEAR PRAXIS richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von GAPYEAR PRAXIS ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von GAPYEAR PRAXIS, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS. Soweit die Haftung von GAPYEAR PRAXIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS.
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch GAPYEAR PRAXIS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GAPYEAR PRAXIS beruhen, haftet GAPYEAR PRAXIS nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Sofern GAPYEAR PRAXIS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung maximal auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das UNTERNEHMEN regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    5. GAPYEAR PRAXIS stellt lediglich die PLATTFORM zur Verfügung. Eine Haftung der GAPYEAR PRAXIS ist daher ausgeschlossen für Pflichtverletzungen aus Verträgen, die zwischen dem UNTERNEHMEN und TEILNEHMERN bestehen.
    6. Die Haftung von GAPYEAR PRAXIS nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt unberührt.
  12. Datensicherheit und Datenschutz
    1. GAPYEAR PRAXIS ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Daten des UNTERNEHMENS und der Nutzer auf der PLATTFORM zu gewährleisten.
    2. Die PLATTFORM wird von GAPYEAR PRAXIS ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland betrieben.
    3. Für die Nutzung der PLATTFORM wird auf die Datenschutzerklärung unter www.gapyearpraxis.de verwiesen.
    4. GAPYEAR PRAXIS hat das Recht, nicht personenbezogene (anonymisierte) Daten zu erheben und weiter zu verarbeiten.
    5. Es obliegt dem UNTERNEHMEN, alle von ihm in die PLATTFORM eingestellten Inhalte regelmäßig zu sichern. GAPYEAR PRAXIS haftet für Datenverlust, eingeschleppte Viren oder unbefugten Datenzugriff nur im Rahmen der vorstehenden Bedingungen.
    6. GAPYEAR PRAXIS übernimmt keine Haftung für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und/oder Störungen der technischen Anlagen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von GAPYEAR PRAXIS liegen und GAPYEAR PRAXIS diese nicht zu vertreten hat.
  13. Vorrang der deutschen Fassung dieser Nutzungsbedingungen
    1. Soweit GAPYEAR PRAXIS Übersetzungen der deutschen Sprachfassung dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellt, bleibt für die rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Nutzung der PLATTFORM stets die deutsche Sprachfassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich.
    2. Dies gilt insbesondere sofern Unterschiede oder Widersprüche zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung dieser Nutzungsbedingungen auftreten sollten.
  14. Änderungen der Bestimmungen
    1. Für den Fall, dass das UNTERNEHMEN trotz Änderung dieser Nutzungsbedingungen die PLATTFORM weiterhin kostenfrei nutzt und sein Nutzerkonto nicht löscht, erklärt es sich mit den Änderungen einverstanden, sodass GAPYEAR PRAXIS die weitere Nutzung als Annahme der geänderten Bestimmungen behandeln wird.
    2. UNTERNEHMEN werden über bevorstehende Änderungen dieser Nutzungsbedingungen unverzüglich vorab in Textform per E-Mail an die bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die Umstellung der kostenpflichtigen Pläne auf die neuen Nutzungsbedingungen erfolgt dann zur neuen Vertragsperiode, soweit das UNTERNEHMEN einer Vertragsverlängerung auf Basis der neuen Nutzungsbedingungen zustimmt. Eine fortdauernde Nutzung der PLATTFORM über das Ende der aktuellen Vertragsperiode hinaus gilt als Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen.
    3. Falls Änderungen dieser Nutzungsbedingungen dem UNTERNEHMEN erst nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mitgeteilt werden, steht dem UNTERNEHMEN ein fristloses Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu.
  15. Schlussbestimmungen
    1. GAPYEAR PRAXIS ist berechtigt, für den Betrieb der PLATTFORM Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Ist das UNTERNEHMEN Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag in Saarbrücken, Deutschland.
    4. Dasselbe gilt, wenn das UNTERNEHMEN keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Befugnis von GAPYEAR PRAXIS, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
    5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Die PARTEIEN werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.